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Leistungesspektrum der Steuerberatung Pick in Durmersheim/Karlsruhe

Leistungen

15 Jahre Berufserfahrung machen uns zu einem kompetenten und erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Die Steuerberatung Pick zeichnet sich dadurch aus, dass Sie sämtliche Beratungsangebote aus einer Hand bekommen. So kann es nicht passieren, dass eine Hand nicht weiß, was die andere tut.

Unter dem Dach der Steuerberatung-Pick bieten wir Ihnen Unterstützung zu allen nationalen Steuerangelegenheiten. Wir übernehmen Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung, erstellen Ihre Umsatzsteuererklärung bis zum Jahresabschluss und machen Ihre Einkommensteuererklärung. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne in allen steuerrelevanten Fragen. Daneben gehört zu dem Gesamtkonzept auch eine betriebswirtschaftliche Beratung sowohl für laufende Betriebe als auch für Existenzgründungen. Damit Ihnen nicht die steuerlichen Aspekte das betriebswirtschaftliche Genick brechen. Wir betreuen neben Privatpersonen auch Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, GdbR, etc.) und weitere juristische Personen wie GmbHs.

Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne bei diversen steuerlichen Gestaltungssituationen wie zum Beispiel Unternehmensnachfolge, Vermögensübertragung und Betreuung von Gemeinschaften (Grundstückgemeinschaften, Erbengemeinschaften).

 

Steuerliche Fragen zum Erben und Schenken bis hin zur Testamentsvollstreckung und Verwaltung?

Sprechen Sie uns an, wir beraten, helfen und betreuen Sie gerne bei diesen Themen. Sie möchten aus der Vergangenheit ungeklärte bzw. unerklärte Situationen bereinigen und möchten sich beraten lassen, wann eine Selbstanzeige nötig ist, was man evtl. auch anders bereinigen oder korrigieren kann? Langjährige Erfahrungen auch in diesen sensiblen Fällen geben uns die Möglichkeit Sie adäquat und umfassend zu beraten und zu betreuen.

Sie haben das Gefühl Ihr Fall ist sehr komplex oder speziell und Sie brauchen eine zweite Meinung? Kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne und unverbindlich in Fragen einer Zweitmeinung weiter. Es gibt viel zu beachten und durchaus auch gelegentlich einige steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten oder neue Auslegungen in der Rechtsprechung zu Steuerthemen, die eine zweite Meinung sinnvoll machen.